16. April 2012

P23R: der Prozess-Daten-Beschleu­niger

Ein auf den ersten Blick unge­wöhn­li­ches Projekt bzw. entferntes Thema möchten wir Ihnen vorstellen, da es aus unserer Sicht sehr inter­es­sante Inhalte hat: Die Maßnahme „Prozess-Daten-Beschleu­niger“ aus dem IT-Inves­ti­ti­ons­pro­gramm der Bundes­re­gie­rung. Damit werden Unter­nehmen unter­stützt, ihre gesetz­li­chen Melde­pflichten effi­zient zu erfüllen. Das Projekt P23R wurde im Auftrag des Bundes­mi­nis­te­riums des Inneren bereits im Juni 2010 gestartet. 13 Partner aus Wirt­schaft, Wissen­schaft und Verwal­tung erar­bei­teten dabei die Grund­lagen für die Gestal­tung einfa­cher und medi­en­bruch­freier Melde­pro­zesse zwischen Unter­nehmen und Behörden.

Pflicht zur Über­mitt­lung von Daten. Regel­mäßig müssen Unter­nehmen für verschie­denste Zwecke Firmen- oder Perso­nal­daten an die Verwal­tung über­mit­teln. Aufgrund natio­naler Gesetze und Verord­nungen bestehen zurzeit rund 10.000 Melde­pflichten für Unter­nehmen. Teil­weise kommen die Unter­nehmen Ihrer Melde­pflicht nach, in dem sie Formu­lare per Hand ausfüllen. Durch das P23R-Prinzip soll der Daten­aus­tausch nun deut­lich verein­facht werden. Es umfasst Grund­lagen und Methoden, die den Daten­aus­tausch zwischen Wirt­schaft und Verwal­tung einfa­cher, sicherer sowie trans­pa­renter gestalten und spezi­fi­ziert ein Infra­struk­tur­kon­zept, auf dessen Grund­lage Unter­nehmen ihren gesetz­li­chen Infor­ma­tions- und Melde­pflichten in einer abge­si­cherten Umge­bung nach­kommen können. Lösungen auf Basis des P23R-Prin­zips erstellen die Meldungen und sorgen für eine Über­mitt­lung an die zustän­digen Behörden.

Vermei­dung von Mehr­fach­mel­dungen. Häufig sind ähnliche Meldungen an verschie­dene Insti­tu­tionen abzu­geben. Sämt­liche Meldungen müssen dabei separat bear­beitet werden, was zu einem erheb­li­chen Mehr­auf­wand führt. Unter der Feder­füh­rung des Fraun­hofer – Insti­tuts für Offene Kommu­ni­ka­ti­ons­sys­teme werden im Auftrag des Bundes­in­nen­mi­nis­te­riums die grund­le­genden Funk­ti­ons­prin­zi­pien sowie die Archi­tek­turen für deren IT-Umset­zung erar­beitet. Ziel des P23R-Projekts ist es, ein orga­ni­sa­to­ri­sches und infor­ma­ti­ons­tech­ni­sches Binde­glied zwischen Unter­nehmen und Verwal­tung zu schaffen, das für beide Seiten Aufwände redu­ziert und gleich­zeitig zu einer höheren Trans­pa­renz der Verfahren führt. Ein lang­fris­tiges Ziel ist es, dass in Zukunft bei jeder neuen Melde­pflicht auch gleich eine in P23R-Systemen ablauf­fä­hige Regel zur Verfü­gung steht. Im Ergebnis würde dadurch erreicht werden können, dass eine Meldung für verschie­dene Zwecke verwendet werden kann. Thema­tisch ähnliche Vorgänge, z. B. Melde­pflichten, für die Daten zu den Gehäl­tern der Mitar­beiter zu erfassen und auszu­werten sind, werden dann zu Prozess­ket­ten­bün­deln zusam­men­ge­fasst. Neben den Vorteilen für die berichts­pflich­tigen Unter­nehmen erleich­tert das P23R-Prinzip auch das Melde­wesen in den Verwal­tungen. Die Melde­daten können medi­en­bruch­frei direkt in das Behör­den­system einge­pflegt werden.

Kein weiteres Infor­ma­ti­ons­system. Ein wesent­li­cher Vorteil des P23R-Prin­zips ist, dass es sich nicht um ein weiteres Infor­ma­ti­ons­system handelt, das von Unter­nehmen für die Abwick­lung von Infor­ma­ti­ons­pflichten einge­führt werden muss. Das P23R-Infra­struk­tur­kon­zept spezi­fi­ziert verschie­dene Kompo­nenten, um die exis­tie­rende Lösungen ergänzt oder auf deren Basis neue Lösungen für die Abwick­lung von Infor­ma­ti­ons­pflichten entwi­ckelt werden können, die sich die Vorteile der einheit­li­chen Daten­pflege zunutze machen. Durch die P23R-Lösung werden auch keine zentralen Daten­be­stände aufge­baut. Insge­samt werden unab­hängig von der Unter­neh­mens­größe medi­en­bruch­freie Prozesse zwischen Wirt­schaft und Verwal­tung geschaffen, ohne in die Daten­au­to­nomie der Unter­nehmen einzu­greifen. Die Daten­ho­heit verbleibt bei den Unter­nehmen und zur Weiter­lei­tung bestimmte Daten müssen vorher ausdrück­lich frei­ge­geben werden. Es werden nur die Daten über­mit­telt, die für das jewei­lige Melde­ver­fahren notwendig sind.

Elemente des P23R-Prin­zips. Die wesent­li­chen metho­di­schen, orga­ni­sa­to­ri­schen und tech­ni­schen Elemente des P23R-Prin­zips sind ein modu­larer, ziel­grup­pen­ori­en­tierter Metho­den­leit­faden und eine einheit­liche Rahmen­ar­chi­tektur. Der modu­lare, ziel­grup­pen­ori­en­tierte Metho­den­leit­faden soll Entschei­dungs­träger in E-Gouver­ne­ment und E-Busi­ness sowie Prak­tiker und Prozess­ver­ant­wort­liche bei fach­li­chen, IT-archi­tek­to­ni­schen, sicher­heits­tech­ni­schen, wirt­schaft­li­chen sowie juris­ti­schen Analyse- und Gestal­tungs­auf­gaben für die Umset­zung von Prozess­ketten unter­stützen. Er ist ab Dezember 2011 als Online-Platt­form frei verfügbar. Die Navi­ga­tion durch den Metho­den­leit­faden erfolgt anhand von Ziel­gruppen, Anwen­dungs­fällen, Modulen oder Themen­ge­bieten. Die P23R-Rahmen­ar­chi­tektur stellt einen Bauplan für die Imple­men­tie­rung indi­vi­du­eller P23R-Lösungen dar. Sie defi­niert Anfor­de­rungen, Eigen­schaften, Schnitt­stellen und Konven­tionen und zeigt das Zusam­men­spiel der verwen­deten Daten­mo­delle, sodass Entwickler von P23R-Lösungen eine Vorstel­lung über ein mögli­ches System­de­sign bekommen. Damit wird ein Gestal­tungs­spiel­raum für unter­schied­liche P23R-Lösungen geschaffen, die für den jewei­ligen Unter­neh­mens­kon­text entwi­ckelt und zuge­schnitten werden können.